Gemeindehaus

 

 
Das 1984/85 in viel ehrenamtlicher Eigenleistung entstandene, Gemeindehaus ist in erster Linie ein

  • Haus für Veranstaltungen der Evangelischen Kirchengemeinde Altshausen und ihrer Gruppen und Kreise.
  • Ort der Begegnung von Menschen, die sich mit der Kirchengemeinde verbunden fühlen.

Darüber hinaus kann es auch genutzt werden von kirchlichen Gruppen

  • aus den evangelischen Kirchenbezirken Biberach und Ravensburg und solchen, die direkt der Landeskirche Württemberg zugeordnet sind.
  • der römisch-katholischen Kirchengemeinden aus den Orten, die zum Gemeindegebiet der Evangelischen Kirchengemeinde Altshausen gehören.

Überdies kann das Haus - in Absprache - zur Verfügung gestellt (Überlassung) oder vermietet werden für

  • kulturelle und kommunale Veranstaltungen.
  • Veranstaltungen von Vereinen oder gemeinnützigen Organisationen aus dem Gemeindegebiet der Evangelischen Kirchengemeinde Altshausen.

Zudem ist auch die Vermietung der Räume im Erdgeschoss (inkl. Toiletten im UG) für private Nutzung möglich.

Nähere Details regelt die Belegungsordnung des Gemeindehauses (Stand: 1. Januar 2024).

Der Kirchengemeinderat verwaltet das Haus stellvertretend für die Mitglieder der evangelischen Kirchengemeinde Altshausen aus deren Kirchensteuern, Spenden und Eigenleistung es erbaut wurde und unterhalten wird und hat in jedem Fall die Letztentscheidung über die Nutzung, Überlassung oder Vermietung.

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Sie wollen unser Haus für Ihre Veranstaltung mieten?

Hier finden Sie ein Anmeldeformular und Mietvertrag, in dem alle notwendigen Schritte und anfallenden Kosten aufgeführt und beschrieben sind.

Hier finden Sie die verbindliche Haus- und Nutzungsordnung (Stand: 1. Januar 2024).

Wichtiger Hinweis zu den Aufgaben der Hausmeisterin:
Die Hausmeisterin ist zuständig für die gesamte Haustechnik, die Ordnung des Hauses, Hausübergaben und Einführung in das Haus. Sie achtet darauf, dass bau- und sicherheitstechnische Vorschriften und Maßnahmen sowie Hygienestandards eingehalten werden. Um die Einhaltung der Hausordnung zu gewährleisten, ist sie gegenüber allen Nutzenden weisungsbefugt.
Miet- oder Nutzungsgenehmigungen erteilt die Hausmeisterin nicht. Sie ist auch nicht für finanzielle Fragen zuständig. Bitte wenden sich dafür an unser Pfarramt.

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Jahreslosung 2024: „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe“ (1. Korintherbrief 16,14)

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